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Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich

См. также в других словарях:

  • Betriebsvermögensvergleich — Der Betriebsvermögensvergleich (BVV) (auch Bestandsvergleich) ist eine steuerrechtliche Gewinnermittlungsart. Dabei wird zwischen dem vollständigen und dem unvollständigen Betriebsvermögensvergleich unterschieden. Buchführungspflichtige… …   Deutsch Wikipedia

  • Privatvermögen — Betriebsvermögen und Privatvermögen Zum Betriebsvermögen gehören im Einkommensteuerrecht Wirtschaftsgüter, die sich im Eigentum eines Unternehmens befinden und die nach ihrer Art und nach ihrer Funktion in einem betrieblichen Zusammenhang stehen …   Deutsch Wikipedia

  • Sonderbetriebsvermögen — Betriebsvermögen und Privatvermögen Zum Betriebsvermögen gehören im Einkommensteuerrecht Wirtschaftsgüter, die sich im Eigentum eines Unternehmens befinden und die nach ihrer Art und nach ihrer Funktion in einem betrieblichen Zusammenhang stehen …   Deutsch Wikipedia

  • Unternehmensbereich — Betriebsvermögen und Privatvermögen Zum Betriebsvermögen gehören im Einkommensteuerrecht Wirtschaftsgüter, die sich im Eigentum eines Unternehmens befinden und die nach ihrer Art und nach ihrer Funktion in einem betrieblichen Zusammenhang stehen …   Deutsch Wikipedia

  • Betriebsvermögen — und Privatvermögen Zum Betriebsvermögen gehören im Einkommensteuerrecht Wirtschaftsgüter, die nach ihrer Art und nach ihrer Funktion in einem betrieblichen Zusammenhang stehen. Die Festlegung des Betriebsvermögens dient der Ermittlung des zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Gewinneinkünfte — im deutschen Einkommensteuerrecht sind Einkünfte, bei denen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG die Einkünfte dem Gewinn entsprechen. Die Gewinneinkünfte stellen nach dem Dualismus der Einkünfteermittlung die erste Art der Einkunftsermittlung dar.… …   Deutsch Wikipedia

  • Entnahme — Privatentnahmen. I. Allgemeines:1. Begriff: Entnahme von Wirtschaftsgütern (Geld, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen) durch ⇡ Unternehmer oder ⇡ Mitunternehmer aus dem Betrieb für sich, seinen Haushalt oder andere betriebsfremde Zwecke …   Lexikon der Economics

  • Betriebsvermögen — I. Steuerbilanzrecht:1. Der Begriff B. ist gesetzlich nicht definiert. Unter B. wird die Summe aller dem Unternehmer zuzurechnenden ⇡ Wirtschaftsgüter verstanden, die in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Förderungszusammenhang zum Betrieb …   Lexikon der Economics

  • Einlagen — I. Handelsrecht:Die Bar oder Sachleistungen, mit denen sich ein Gesellschafter an einer Handelsgesellschaft beteiligt. 1. Aktiengesellschaft: Dem ⇡ Nennwert bzw. höheren Ausgabebetrag der Aktien entsprechende Beträge, evtl. auch ⇡ Sacheinlagen. E …   Lexikon der Economics

  • Wirtschaftsgut (Steuerlehre) — In der Steuerlehre bezeichnet der Begriff Wirtschaftsgut die Bewertungsobjekte, die das Betriebsvermögen bilden. Der Begriff ist innerhalb der Steuergesetze nicht definiert. Nach der Rechtsprechung umfasst er jedes nach der Verkehrsanschauung im… …   Deutsch Wikipedia

  • Betriebsgrundstück — I. Bilanzsteuerrecht:Grundsätzlich stellt ein B. zwei Wirtschaftsgüter dar: ⇡ Grund und Boden und ⇡ Gebäude. Bebauter Grund und Boden teilt grundsätzlich das Schicksal des Gebäudes als ⇡ Betriebsvermögen oder ⇡ Privatvermögen. Zuordnung gemäß R… …   Lexikon der Economics

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